Wie lange muß eine Therapie dauern?
pimbolibaer (w, 29) aus München: Hallo,
ich habe heute von meinem Therapeuten erfahren, dass mein Antrag auf Verlängerung von KZT auf LZT nicht wie üblich auf 50 Stunden sondern nur auf insgesamt 35 Stunden bewilligt wurde. Ich war erstmal überrumpelt, weil er mir zuvor zu verstehen gegeben hat, dass das nicht so das Problem ist zu verlängern und jetzt das. Bin jetzt schon in der 21. Sitzung, klar, ich habe noch etwas Zeit.
Er meinte, dass er nicht empfiehlt, Einspruch einzulegen, begründet hat er das mit meinem Trauma. Der Gutachter wäre ja dann indirekt wieder ein Täter und das würde mich eventuell retraumatisieren, weil ich mir ständig 'nen Kopf mache, ob der Antrag durchgeht. Derzeit habe ich nicht das Gefühl, dass das reicht. Gut, in 14 Stunden erreicht man viel.
Sollte ich trotzdem darauf bestehen Einspruch einzulegen? Was mache ich denn, wenn die Stunden 'rum sind und ich mich nicht viel besser fühle? (F 41.9, 41.0, 43.1, 42.2, 33.1, 45.0, R 45.1, Burn-out, Traumafolgestörung) was muss man denn bitte haben, um eine Langzeittherapie zu erhalten?
ich habe heute von meinem Therapeuten erfahren, dass mein Antrag auf Verlängerung von KZT auf LZT nicht wie üblich auf 50 Stunden sondern nur auf insgesamt 35 Stunden bewilligt wurde. Ich war erstmal überrumpelt, weil er mir zuvor zu verstehen gegeben hat, dass das nicht so das Problem ist zu verlängern und jetzt das. Bin jetzt schon in der 21. Sitzung, klar, ich habe noch etwas Zeit.
Er meinte, dass er nicht empfiehlt, Einspruch einzulegen, begründet hat er das mit meinem Trauma. Der Gutachter wäre ja dann indirekt wieder ein Täter und das würde mich eventuell retraumatisieren, weil ich mir ständig 'nen Kopf mache, ob der Antrag durchgeht. Derzeit habe ich nicht das Gefühl, dass das reicht. Gut, in 14 Stunden erreicht man viel.
Sollte ich trotzdem darauf bestehen Einspruch einzulegen? Was mache ich denn, wenn die Stunden 'rum sind und ich mich nicht viel besser fühle? (F 41.9, 41.0, 43.1, 42.2, 33.1, 45.0, R 45.1, Burn-out, Traumafolgestörung) was muss man denn bitte haben, um eine Langzeittherapie zu erhalten?
Antwort vom Psychomeda Therapeuten-Team:
Liebe pimbolibaer,vielen Dank für Ihren Beitrag! Sie sind anscheinend enttäuscht, vielleicht sogar etwas wütend, daß Sie Therapiestunden von Ihrer Krankenkasse nicht in dem Maß bewilligt bekommen, wie Sie es sich wünschen.
Vielleicht ist es nicht immer klar nachvollziehbar, nach welchen Kriterien Therapien von den Krankenkassen bewilligt werden. Andererseits befinden Sie sich offensichtlich gerade mitten in Ihrem therapeutischen Prozeß und können sich auf die Stunden konzentrieren, die Ihnen bereits bewilligt wurden und die Sie mit Ihrem Therapeuten gestalten.
Ihre Zuschrift klingt so, als wüßten Sie jetzt schon, daß die Stundenanzahl nicht ausreichen wird. Vielleicht erzielen Sie mit Ihrem Therapeuten aber an entscheidenden Stellen Fortschritte, die die Therapiedauer insgesamt ausreichend sein lassen. Wenn nicht, haben Sie am Ende der bewilligten Serie immer noch die Gelegenheit, mit Ihrem Therapeuten eine neue Planung zu besprechen, ob und wie eine Fortsetzung erzielt werden kann.
Etwas irritiert bin ich über die Mehrfachdiagnose, die Sie anführen. Solche Mehrfachdiagnosen sind unüblich, da sich viele der mit diesen Diagnosen beschriebenen Symptome überschneiden. Der kassenärztliche Gutachter wünscht in aller Regel eine gewisse Klarheit, welche Diagnose mit welcher Therapie behandelt werden soll. Je mehr Diagnosen (die sich dann auch noch unklar überschneiden) genannt werden, desto unklarer wird es für den Gutachter, was eigentlich wie behandelt werden soll.
Es kann also durchaus sinnvoll sein, sich auf eine Hauptdiagnose zu beschränken. Ihre mittelgradige Depression (F33.1) umfaßt z. B. auch alle Formen von Angst, Panik etc., so daß dies nicht gesondert diagnostiziert werden müßte. Ebenso ist eine Doppelung von F41.0 und F41.9 fragwürdig. Beachten Sie bitte insgesamt die Fragwürdigkeit solch klinischer Diagnosen, denn mit diesen standardisierten Beschreibungen wird Ihr subjektives Empfinden niemals abgebildet werden können.
Humanistische Verfahren z. B. konzentrieren sich vollkommen auf das tatsächliche Erleben des Klienten, nicht auf solche eher allgemeinen Beschreibungen.
Was können Sie jetzt tun? Sie können natürlich Einspruch einlegen, dabei sollten Sie allerdings wiederum mit Ihrem Therapeuten thematisieren, ob diese Form der Opposition auch Teil Ihrer seelischen Dispostion ist. Sie können darüber hinaus Therapiestunden auch privat abrechnen, dabei können Sie dann völlig frei die Frequenz und die Anzahl wählen und haben das gute Gefühl, den therapeutischen Prozeß selbst zu steuern und ausreichend für Ihre Stabilität zu sorgen.
Konzentrieren Sie sich jetzt erst einmal völlig auf die Stunden, die Ihnen im Augenblick bewilligt wurden und reflektieren Sie mit Ihrem Therapeuten kontinuierlich, welche Veränderungen Sie an sich beobachten. Vertrauen Sie auf sich selbst, daß Sie zum gegebenen Zeitpunkt die richtigen Entscheidungen treffen werden.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr
Holger Nikolai
- Heilpraktiker f. Psychotherapie -
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