Meine 15-jährige Tochter nimmt harte Drogen und verkauft sich dafür!
Marie (w, 38) aus Berlin:
Hallo,
Meine Tochter 15 Jahre, hat letztes Jahr angefangen Crystal zu konsumieren. Aufgrund dessen war sie sechs Wochen in einer Entzugsklinik und anschließend in einer therapeutischen Wohngruppe untergebracht. Nun ist sie seit ein paar Wochen wieder zu Hause. Am Anfang sah es ganz gut aus. Aber jetzt ist sie wieder (fast) täglich am konsumieren. Sie ist mit einem 50-jährigen Mann zusammen, der sie mit Drogen und Wertgegenständen (Markenklamotten, Schmuck) versorgt. Da ich dies nicht dulde, weil ich annehme, dass sie für das Anschaffen präpariert wird, habe ich eine Inobhutnahme durch das Jugendamt veranlasst. Leider ist sie denen entwischt. Nun meine Frage: Wäre es in diesem Fall sinnvoller eine Zwangseinweisung gerichtlich zu erwirken oder sollte ich sie 'loslassen' und ihre Erfahrungen machen lassen, in der Hoffnung, dass sie dann selbst in eine Therapie geht?
Freundliche Grüße
Hallo,
Meine Tochter 15 Jahre, hat letztes Jahr angefangen Crystal zu konsumieren. Aufgrund dessen war sie sechs Wochen in einer Entzugsklinik und anschließend in einer therapeutischen Wohngruppe untergebracht. Nun ist sie seit ein paar Wochen wieder zu Hause. Am Anfang sah es ganz gut aus. Aber jetzt ist sie wieder (fast) täglich am konsumieren. Sie ist mit einem 50-jährigen Mann zusammen, der sie mit Drogen und Wertgegenständen (Markenklamotten, Schmuck) versorgt. Da ich dies nicht dulde, weil ich annehme, dass sie für das Anschaffen präpariert wird, habe ich eine Inobhutnahme durch das Jugendamt veranlasst. Leider ist sie denen entwischt. Nun meine Frage: Wäre es in diesem Fall sinnvoller eine Zwangseinweisung gerichtlich zu erwirken oder sollte ich sie 'loslassen' und ihre Erfahrungen machen lassen, in der Hoffnung, dass sie dann selbst in eine Therapie geht?
Freundliche Grüße
Antwort vom Psychomeda Therapeuten-Team:
Danke, liebe Frau M.,
für Ihr Vertrauen in unseren Beratungsdienst und Ihre so aufrichtige Sorge um Ihre Tochter, die auf einen höchst gefährlichen Abweg geraten ist.
Ihre Aufgabe wäre es jetzt erst einmal wirklich alle Möglichkeiten auszuschöpfen - einschließlich Zwangseinweisung durch das Familiengericht - um Ihrer Tochter eine Auszeit von dieser Drogenhölle zu ermöglichen, denn so lange sie dermaßen darin verstrickt ist, kommt sie alleingelassen kaum mehr davon weg, oder erst dann zum Bewußtsein, wenn sie ihren Körper und ihre Seele schon total ruiniert hat!
Erfahrungen in den üblichen Grenzen zu sammeln ist ein Sache, in Drogen und Hurerei zu versinken eine ganz, ganz andere!
Deshalb kann ich Sie nur dringendst darin bestärken, alle Ihre Möglichkeit konsequent zu nützen, denn alles andere könnte Ihnen später sogar als unterlassene Hilfeleistung ausgelegt werden.
Gerne wäre ich bereit Ihnen dabei behilflich zu sein. Sie können mich jederzeit unter Tel. 09961/7255 erreichen. Wenn ich nicht direkt am Apparat sein kann, dann sprechen Sie bitte kurz auf den AB, damit ich Sie baldmöglichst zurückrufen kann.
Ich hoffe Ihnen damit einen wichtigen Schritt weiter geholfen zu haben und verbleibe mit allen guten Wünschen als Ihr mitfühlender Psychomeda-Berater
Bewertung durch den Fragensteller:
Es war eine wirkliche Erleichterung, so schnell eine Antwort zu bekommen. In einer Situation die schnelles Handeln erfordert.
Es war eine wirkliche Erleichterung, so schnell eine Antwort zu bekommen. In einer Situation die schnelles Handeln erfordert.
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